Werte SCABler
Gestern haben wir an der ordentlichen GV 2018 fälschlicherweise mitgeteilt, dass das GV-Protokoll 2017 eine Stunde vor der GV aufgelegen habe. Dies war offensichtlich nicht der Fall und dafür entschuldigen wir uns in aller Form. Trotzdem hat die Generalversammlung das Protokoll 2017 genehmigt. Der Vollständigkeit und Richtigkeit halber möchten wir Euch das Protokoll, welches übrigens seit dem 10.07.2017 bereits auf unserer Website einsehbar war, nochmals präsentieren: GV-Protokoll SCAB vom 23.06.2017
Ob wir das GV-Protokoll Inskünftig überhaupt noch auflegen werden, wird noch zu entscheiden sein. Grundsätzlich reicht eine Publikation auf unserer Website aus.
Beste Grüsse
Vereinsleitung SCAB
Bin etwas erstaunt über Aussage: Grundsätzlich reicht eine Publikation auf unserer Webseite – auf welchem Mist ist diese Aussage gewachsen? Vielleicht erklärt mir jemand von der Vereinsleitung in welchem Artikel der Statuten ich dies finden kann !
Geschätzter Hansruedi
Ich werde Dir persönlich per Mail auf Deine Frage antworten.
Gruss Renzo